BAföG-Anträge frühzeitig stellen

Märkischer Kreis. (pmk) . Auch wenn die Ausbildung erst im Juli oder August beginnt, sollten Schülerinnen und Schüler bereits jetzt BAföG-Leistungen beantragen. Darauf weist das Amt für Ausbildungsförderung beim Märkischen Kreis hin. Dies gilt insbesondere für Auszubildende, die dringend auf die Leistungen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt, zum Beispiel die Mietzahlung, zu sichern.

Wer bereits BAföG erhält, muss in der Regel jedes Jahr einen Weiterförderungsantrag stellen. Um eine lückenlose Förderung zu gewährleisten, sollte dies mindestens zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums geschehen.

Unverzichtbare Nachweise sind die Einkommens- und Vermögenserklärung der auszubildenden Person, die Einkommenserklärung der Ehegattin/des Ehegatten bzw. der Lebenspartnerin/des Lebenspartners der auszubildenden Person und die Einkommenserklärung der Eltern mit den Einkommensnachweisen.

Die Leistungen für Schülerinnen und Schüler werden als Zuschüsse gezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Schüler-BAföG ist vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden und in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig.

Die jeweiligen Ausbildungsstätten und Ausbildungsgänge müssen förderungsfähig im Sinne des BAföG sein. BAföG wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Nähere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de und unter www.maerkischer-kreis.de. Dort können auch das BAföG-Merkblatt und BAföG-Anträge heruntergeladen werden. Wichtig: Erst das BAföG-Merkblatt lesen, dann fällt das Ausfüllen der richtigen Antragsteile leichter! Die Antragsformulare sind auch beim Amt für Ausbildungsförderung beim Märkischen Kreis, in den Rathäusern der Städte und Gemeinden sowie in den Berufskollegs erhältlich. Ausschlaggebend für eine zügige Bearbeitung ist, dass die Anträge vollständig ausgefüllt und alle notwendigen Anlagen beigefügt werden. Telefonisch und persönlich beraten gerne die Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung beim Märkischen Kreis in Altena, Bismarckstraße 17, Telefon 02352/966-60.