BAföG-Anträ­ge früh­zei­tig stellen

22. März 2016
von Redaktion

Mär­ki­scher Kreis. (pmk) . Auch wenn die Aus­bil­dung erst im Juli oder August beginnt, soll­ten Schü­le­rin­nen und Schü­ler bereits jetzt BAföG-Leis­tun­gen bean­tra­gen. Dar­auf weist das Amt für Aus­bil­dungs­för­de­rung beim Mär­ki­schen Kreis hin. Dies gilt ins­be­son­de­re für Aus­zu­bil­den­de, die drin­gend auf die Leis­tun­gen ange­wie­sen sind, um ihren Lebens­un­ter­halt, zum Bei­spiel die Miet­zah­lung, zu sichern.

 

Wer bereits BAföG erhält, muss in der Regel jedes Jahr einen Wei­ter­för­de­rungs­an­trag stel­len. Um eine lücken­lo­se För­de­rung zu gewähr­leis­ten, soll­te dies min­des­tens zwei Mona­te vor Ende des Bewil­li­gungs­zeit­raums geschehen.

 

Unver­zicht­ba­re Nach­wei­se sind die Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­er­klä­rung der aus­zu­bil­den­den Per­son, die Ein­kom­mens­er­klä­rung der Ehegattin/​des Ehe­gat­ten bzw. der Lebenspartnerin/​des Lebens­part­ners der aus­zu­bil­den­den Per­son und die Ein­kom­mens­er­klä­rung der Eltern mit den Einkommensnachweisen.

 

Die Leis­tun­gen für Schü­le­rin­nen und Schü­ler wer­den als Zuschüs­se gezahlt und müs­sen nicht zurück­ge­zahlt wer­den. Schü­ler-BAföG ist vom Ein­kom­men und Ver­mö­gen der Aus­zu­bil­den­den und in der Regel vom Ein­kom­men der Eltern abhängig.

 

Die jewei­li­gen Aus­bil­dungs­stät­ten und Aus­bil­dungs­gän­ge müs­sen för­de­rungs­fä­hig im Sin­ne des BAföG sein. BAföG wird frü­hes­tens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.

 

Nähe­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Inter­es­sier­te im Inter­net unter www​.bafoeg​.bmbf​.de und unter www​.maer​ki​scher​-kreis​.de. Dort kön­nen auch das BAföG-Merk­blatt und BAföG-Anträ­ge her­un­ter­ge­la­den wer­den. Wich­tig: Erst das BAföG-Merk­blatt lesen, dann fällt das Aus­fül­len der rich­ti­gen Antrags­tei­le leich­ter! Die Antrags­for­mu­la­re sind auch beim Amt für Aus­bil­dungs­för­de­rung beim Mär­ki­schen Kreis, in den Rat­häu­sern der Städ­te und Gemein­den sowie in den Berufs­kol­legs erhält­lich. Aus­schlag­ge­bend für eine zügi­ge Bear­bei­tung ist, dass die Anträ­ge voll­stän­dig aus­ge­füllt und alle not­wen­di­gen Anla­gen bei­gefügt wer­den. Tele­fo­nisch und per­sön­lich bera­ten ger­ne die Mit­ar­bei­ter des Amtes für Aus­bil­dungs­för­de­rung beim Mär­ki­schen Kreis in Alte­na, Bis­marck­stra­ße 17, Tele­fon 02352/966–60.