B 236 Fels­si­che­rung in Altena-Winkelsen

4. Februar 2014
von Redaktion

Unbenannt-3Altena.(Märkischer Kreis) Im Bereich der Fels­si­che­rungs­maß­nah­me an der B 236 in Alte­na-Win­kel­sen haben sich, wie bereits mit­ge­teilt, im Bereich des Han­ges grö­ße­re Pro­ble­me mit dem dort vor­han­de­nen Bewuchs erge­ben als zunächst fest­ge­stellt wur­de. Eine durch­ge­führ­te Begut­ach­tung zeig­te, dass ca. 300 Bäu­me im Hang­be­reich von Pilz befal­len und dem­zu­fol­ge so morsch sind, dass sie unkon­trol­liert fal­len kön­nen. Die­se Bäu­me müs­sen mit Hil­fe eines Kra­nes unter Voll­sper­rung des angren­zen­den Stra­ßen­ab­schnit­tes der Bun­des­stra­ße 236 aus dem Fels­hang ent­fernt werden.

Der ers­te (grö­ße­re) Sperr­ab­schnitt ist bekannt­lich seit dem 27. Janu­ar zwi­schen der Finanz­amt­brü­cke und dem in Rich­tung Wer­dohl angren­zen­den Teil­stück der B 236 eingerichtet.

Die Räu­mung des Han­ges in die­sem Abschnitt wird in Kür­ze abge­schlos­sen sein, so dass vor­aus­sicht­lich am Don­ners­tag, 06.02.2014 der Kran umge­setzt wer­den kann. Die Sper­rung ver­la­gert sich somit auf den an die Finanz­amt­brü­cke in Rich­tung Alte­na anschlie­ßen­den Teil­ab­schnitt der B 236. Die Arbei­ten wer­den am Don­ners­tag, 06.02.2014, ab ca. 10:00 h im neu­en Abschnitt fort­ge­setzt. Sobald das Ende der Arbei­ten abseh­bar ist, erhal­ten Sie wei­te­re Informationen.

Eine ent­spre­chen­de Umlei­tung ist ein­ge­rich­tet. Die­se führt von Wer­dohl über die B 229 bis Lüden­scheid, dort über die L 691 (Wer­doh­ler Land­stra­ße) und die L 530 (Alte­na­er Straße/​Rahmedestraße) über Müh­len­rah­me­de nach Alte­na. Eine ande­re Umfah­rung ist für den LKW-Ver­kehr nicht möglich.

Für den Schul­bus­ver­kehr ist durch die MVG eben­falls eine ent­spre­chen­de Umfah­rung ein­ge­rich­tet, die­ses wird durch die MVG kommuniziert.

Die Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­te in Alte­na und Wer­dohl haben Alarm- und Aus­rück­ord­nung ent­spre­chend neu organisiert.

Ein Befah­ren oder auch Bege­hen des Bau­be­rei­ches ist mit Lebens­ge­fahr ver­bun­den und dem­entspre­chend unter­sagt. Nur in Not­fäl­len und geeig­ne­ten Zeit­fens­tern wird die Bau­fir­ma bei Bedarf

Fuß­gän­ger sicher durch das Bau­feld gelei­ten. Aus Sicher­heits­grün­den muss eine Anmel­dung erfolgen!

Der Lan­des­be­trieb Straßen.NRW bit­tet um Ver­ständ­nis für die getrof­fe­nen Maßnahmen!