B 236 Felssicherung in Altena-Winkelsen

Altena.(Märkischer Kreis) Im Bereich der Felssicherungsmaßnahme an der B 236 in Altena-Winkelsen haben sich, wie bereits mitgeteilt, im Bereich des Hanges größere Probleme mit dem dort vorhandenen Bewuchs ergeben als zunächst festgestellt wurde. Eine durchgeführte Begutachtung zeigte, dass ca. 300 Bäume im Hangbereich von Pilz befallen und demzufolge so morsch sind, dass sie unkontrolliert fallen können. Diese Bäume müssen mit Hilfe eines Kranes unter Vollsperrung des angrenzenden Straßenabschnittes der Bundesstraße 236 aus dem Felshang entfernt werden.

Der erste (größere) Sperrabschnitt ist bekanntlich seit dem 27. Januar zwischen der Finanzamtbrücke und dem in Richtung Werdohl angrenzenden Teilstück der B 236 eingerichtet.

Die Räumung des Hanges in diesem Abschnitt wird in Kürze abgeschlossen sein, so dass voraussichtlich am Donnerstag, 06.02.2014 der Kran umgesetzt werden kann. Die Sperrung verlagert sich somit auf den an die Finanzamtbrücke in Richtung Altena anschließenden Teilabschnitt der B 236. Die Arbeiten werden am Donnerstag, 06.02.2014, ab ca. 10:00 h im neuen Abschnitt fortgesetzt. Sobald das Ende der Arbeiten absehbar ist, erhalten Sie weitere Informationen.

Eine entsprechende Umleitung ist eingerichtet. Diese führt von Werdohl über die B 229 bis Lüdenscheid, dort über die L 691 (Werdohler Landstraße) und die L 530 (Altenaer Straße/Rahmedestraße) über Mühlenrahmede nach Altena. Eine andere Umfahrung ist für den LKW-Verkehr nicht möglich.

Für den Schulbusverkehr ist durch die MVG ebenfalls eineentsprechende Umfahrung eingerichtet, dieses wird durch die MVG kommuniziert.

Die Feuerwehren und Rettungsdienste in Altena und Werdohl haben Alarm- und Ausrückordnung entsprechend neu organisiert.

Ein Befahren oder auch Begehen des Baubereiches ist mit Lebensgefahr verbunden und dementsprechend untersagt. Nur in Notfällen und geeigneten Zeitfenstern wird die Baufirma bei Bedarf

Fußgänger sicher durch das Baufeld geleiten. Aus Sicherheitsgründen muss eine Anmeldung erfolgen!

Der Landesbetrieb Straßen.NRW bittet um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen!