Artgeschützte Tiere müssen gemeldet werden

Artgeschützte Tiere müssen gemeldet werden

Märkischer Kreis. (pmk). Wer zu Weihnachten darüber nachdenkt, sich ein exotisches, artgeschütztes Tier zuzulegen oder zu verschenken, sollte sich vorher informieren. Das rät der Fachdienst Natur- und Landschaftspflege des Märkischen Kreises. Denn artgeschützt Tiere stellen besondere Anforderung an die Tierhaltung und müssen nach der Bundesartenschutzverordnung bei der Unteren Landschaftsbehörde im genannten Fachdienst des Märkischen Kreises angemeldet werden. Dazu sind neben persönlichen Angaben, behördliche Bescheinigungen wie z.B. EG-Bescheinigungen sowie gegebenenfalls Kopien von Einfuhrdokumenten, alten Cites-Bescheinigungen, Rechnungen oder Belegen beizufügen. Je nach Schutzstatus des erworbenen Tieres können sich aber auch noch weitere Verpflichtungen für die Besitzer oder Halter ergeben.

 

Allein im Jahr 2013 wurden 561 Tiere neu angemeldet. Insgesamt sind im Märkischen Kreis weit über 2.500 Tiere gemeldet. Ganz oben auf der Hitliste steht die Griechische Landschildkröte, die die höchsten Anforderungen an den Tierhalter stellt. Danach folgen die Vierzehen-Landschildkröte und andere Landschildkröten, sowie Panther- und Jemen-Chamäleons, Frösche und unterschiedliche Papageien- und Vogelarten.

 

Das erforderliche An-, Um- und Abmeldeformular ist auf der Seite des Märkischen Kreises unter www.maerkischer-kreis.de zu finden. Weitergehende Auskünfte gibt der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises während der Dienstzeiten unter den Rufnummern: 02351 966-6400 und -6379.