16-jäh­ri­ger fest­ge­nom­men – mit Arm­brust auf Poli­zei­be­am­ten geschossen

12. Januar 2013
von Redaktion

polizeipistjw12Lüden­scheid (Mär­ki­scher Kreis) Die Staats­an­walt­schaft Hagen und die Kreis­po­li­zei­be­hör­den Mär­ki­scher Kreis und Hagen geben fol­gen­de Pres­se­er­klä­rung ab:

Am  11.01.2013, gegen 20.25 Uhr, rief ein 16jähriger Lüden­schei­der bei der Poli­zei an, um eine Ruhe­stö­rung zu mel­den. Als die Ein­satz­kräf­te in der Molt­ke­stra­ße ein­tra­fen, muss­ten sie zunächst ein Stück zu Fuß bis zum Errei­chen der gemel­de­ten Wohn­an­schrift zurück­le­gen. Unmit­tel­bar vor Errei­chen des gemel­de­ten Ein­satz­or­tes wur­den sie von dem 16jährigen Anru­fer ange­grif­fen, in dem er auf die Poli­zei­be­am­ten zuging und mit einer Arm­brust schoss. Der Pfeil traf die lin­ke Kör­per­sei­te eines 43jährigen Poli­zei­be­am­ten, blieb aber in der Jacke ste­cken. Schließ­lich schlug der Lüden­schei­der mit einer Mache­te auf den 43jährigen ein und traf des­sen Unter­arm. Trotz die­ses mas­si­ven Angriffs konn­te der 16jährige über­wäl­tigt und fest­ge­nom­men wer­den. Der Beam­te zog sich bei dem Angriff des Täters leich­te Schürf­wun­den am Arm zu.
Nach der Fest­nah­me soll­te die Woh­nung des Fest­ge­nom­me­nen durch­sucht wer­den. Da aus den ers­ten Äuße­run­gen des Beschul­dig­ten zu ent­neh­men war, dass er Spreng­fal­len in der Woh­nung depo­niert haben könn­te, wur­den Fach­leu­te für das Ent­schär­fen von unkon­ven­tio­nel­len Spreng- und Brand­vor­rich­tun­gen (USBV-Ent­schär­fer) vom LKA Düs­sel­dorf ange­for­dert. Die­se ent­schärf­ten eine Spreng­vor­rich­tung und stell­ten sie zur wei­te­ren Unter­su­chung sicher. Außer­dem hat­te der Beschul­dig­te in sei­nem Zim­mer meh­re­re Selbst­la­bo­ra­te gebas­telt (ähn­lich Molo­tow Cocktails).
Die Bewoh­ner des Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses in der Molt­ke­stra­ße wur­den für die Dau­er der poli­zei­li­chen Maß­nah­men eva­ku­iert und konn­ten danach wie­der in ihre Woh­nun­gen zurückkehren.
Eine MK des PP Hagen über­nahm die wei­te­ren Ermittlungen.
Der Fest­ge­nom­me­ne wur­de am heu­ti­gen Mor­gen ver­nom­men und anschlie­ßend dem Haft­rich­ter vor­ge­führt. Der Rich­ter beim Amts­ge­richt in Lüden­scheid ord­ne­te die U‑Haft an.
In sei­ner ers­ten Ein­las­sung hat der Inhaf­tier­te den Tat­ab­lauf nicht in Abre­de gestellt. Die Ermitt­lun­gen dau­ern noch an.