Verfassungsrichter kippen Betreuungsgeld – Aktuelle Anträge liegen auf Eis

Märkischer Kreis. (pmk). Das Betreuungsgeld verstößt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Grundgesetz. Das verkündete der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Juli 2015. In Reaktion auf dieses Urteil hat die Bezirksregierung Münster in Abstimmung mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt, dass ab sofort keine Bewilligungen in Betreuungsgeldangelegenheiten mehr auszusprechen und zu bescheiden sind. Bis weitere (Übergangs-)Regelungen getroffen werden, liegen die Anträge auf Eis. Das teilt der Fachdienst Elterngeld und Wohnungswesen des Märkischen Kreises mit. Das Betreuungsgeld konnte im Anschluss an das Elterngeld für Kinder ab dem 15. Monat bis maximal 22. Monat beantragt werden, wenn für die Betreuung keine Kita in Anspruch genommen wurde. Im Jahr 2014 gingen beim Märkischen Kreis insgesamt 2.267 Anträge zum Betreuungsgeld ein. Über 2 Millionen Euro aus der Bundeskasse wurden ausgezahlt. Im ersten Halbjahr 2015 wurden 1370 neue Anträge eingereicht und insgesamt knapp 2,5 Millionen Euro ausgezahlt.