Rechtssichere Ausweisung von Flächen für Windenergie Fachtagung im Lüdenscheider Kreishaus

Märkischer Kreis. (pmk). Mehr als 60 Teilnehmer waren der Einladung von Landrat Thomas Gemke gefolgt, um sich über die rechtssichere Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen zu informieren. Der große Sitzungssaal im Lüdenscheider Kreishaus war bis auf den letzten Platz besetzt mit interessierten Vertretern der Städte und Gemeinden, von Planungsbüros aber auch von Kreistagsabgeordneten und zahlreichen weiteren politischen Vertretern.
In seiner Begrüßung fasste der Landrat den aktuellen Sachstand der Windenergienutzung im Märkischen Kreis zusammen. Auf seiner Jogging-Hausrunde in Balve könne er auf neun Windkraftanlagen blicken, insgesamt seien im Kreisgebiet 25 in Betrieb. Einer Studie der Bezirksregierung zufolge, sei das Ausbaupotenzial aber wesentlich größer. Groß, so der Landrat weiter, sei auch die potenzielle Wertschöpfung der Windkraftnutzung. Selbstverständlich gebe es bei den Bürgerinnen und Bürgern Vorbehalte und Ängste, wenn es um die Ansiedlung von neuen Windrädern gehe. Für die heimischen Kommunen, in deren Planungshoheit die Ausweisung neuer Flächen liege, sei die Ermittlung von verträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Standorten zur Windkraftnutzung eine besondere Herausforderung.
Anschließend stellte Kreisdirektorin Barbara Dienstel-Kümper den Referenten Franz-Josef Tigges vor. Tigges ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der auf das Recht der Erneuerbaren Energien spezialisierten Anwaltskanzlei Engemann & Partner aus Lippstadt.
Der Landtag hat Ende Januar das nordrhein-westfälische Klimaschutzgesetz verabschiedet. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, schnellstmöglich auf die Erneuerbaren Energien umzusteigen. Dabei komme der Windenergie und der rechtsicheren Ausweisung von Flächen für ihre Nutzung eine zentrale Rolle zu, so Tigges.
Die Anforderungen an eine rechtssichere Vorrangflächenplanung sind aus Sicht des Experten hoch. Über eine Unterscheidung nach “harten” und “weichen” Tabuzonen sowie nach weiteren öffentlichen Belangen sind objektiv alle Bereiche auszuschließen, bei denen eine Windkraftnutzung nicht akzeptable Belastungen für die Bürger oder die Umwelt verursacht. Generell müsse der Windenergienutzung aber eine substanzielle Chance geboten werden. Ansonsten könne das, laut Tigges Fazit, als Verhinderungsplan gewertet werden und die Vorrangflächenplanung vor Gericht keinen Bestand haben.
Die dreistündige Veranstaltung gab viel Raum für Fragen und Diskussionen. Die Fachtagung am Mittwoch war bereits die Dritte einer Informationsreihe zum Thema “Energiewende”, die die Kreisverwaltung im Rahmen ihres Handlungsschwerpunktes Klimaschutz durchführte. Weitere Informationen gibt es im Fachdienst Umweltschutz und Planung bei der Klimaschutzbeauftragten Petra Schaller unter der Rufnummer 02351/966-6361 bzw. auf der Internetseite des Märkischen Kreises unter www.maerkischer-kreis.de unter dem Suchbegriff “Klimaschutz”.
Stellten sich der Diskussion von links: Rechtsexperte Franz-Josef Tigges, Landrat Thomas Gemke, Kreisdirektorin Barbara Dienstel-Kümper und Fachdienstleiter Umweltschutz und Planung Horst-Peter Hohage. Foto: Ulla Erkens/Märkischer Kreis