Der Weg zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist frei
Hochsauerlandkreis. NRW. Das NRW-Gesundheitsministerium hat mit 8 Krankenkassen (darunter auch die für Westfalen zuständige AOK NordWest) eine “Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264

