Herbstzeit ist Laubzeit – Anlieger müssen Gehwege säubern

Reinigung der Gehwege und Entsorgung des Laubs sind Aufgabe der Anlieger, teilt die Stadtverwatlung von Arnsberg mit

Arnsberg. Herbstzeit ist Laubzeit. Was im Wald hübsch anzusehen ist, kann auf Gehwegen und Fahrbahnen schnell zur Rutschgefahr werden. Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Arnsberg ist die Reinigung der Gehwege und auch vieler Straßen den Anliegern übertragen worden. Zur Reinigung gehört auch das Auffegen und Entsorgen von Laub. Zu den Gehwegen, die von den Anliegern gereinigt werden müssen zählen ebenfalls die Fußgängerverbindungswege. Das im öffentlichen Straßenraum aufgefegte Laub kann über die Biotonne entsorgt werden oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Verboten ist jedoch das Verbrennen oder das illegale Ablagern im öffentlichen Raum sowie auf Grün- und Waldflächen. Ebenso darf das Laub nicht in die Gosse gefegt werden, da hierdurch die Straßeneinläufe verstopfen.

In der Laubzeit vom05.10.2020 bis 27.11.2020besteht die Möglichkeit, unvermischtes Laub Laub (ohne Beimengungen von Gras, Blumenresten, Baum- und Grünschnitt etc.) kostenlos beimWertstoffbringhof, Hüstener Straße 15, 59821 Arnsberg, während der Öffnungszeiten, Mo.- Fr. 10.00 Uhr – 16.30 Uhr und Sa. 9.00 Uhr – 13.30 Uhr, abzugeben.

Die Anwohner von Straßen mit extrem hohem städtischen Baumbestand bzw. Laubaufkommen werden wieder durch die Technischen Dienste Arnsberg mit Laubsäcken ausgestattet.
Die Abfuhr dieser Laubsäcke erfolgt an den Tagen der Biomüllabfuhr durch ein gesondertes Fahrzeug. Bitte stellen Sie die Laubsäcke an diesem Tag ab 6:00 Uhr am Straßenrand bereit.
Die gesonderte Abfuhr der Laubsäcke findet statt in der Zeit vomMo. 05.10.2020 bis Fr. 27.11.2020.

Hinweis:
Diese Laubsäcke sind nur für die Entsorgung des Laubs von Gehwegen und Straßen bestimmt.
Laub und Grünschnitt vom privaten Grundstück sind über die eigene Biotonne oder den Wertstoffbringhof zu entsorgen.