Abschaffung des Widerspruchsverfahrens verringert Bürgerrechte und ist unsozial!
Widersprüche gegen Behördenentscheidungen sind in NRW nicht mehr möglich
"Bürokratieabbau ist grundsätzlich eine gute Sache wenn dies zu Kostensenkungen und zur Beschleunigung der Verfahren dient," meint der heimische SPD-Abgeordnete und Verwaltungsexperte Gerd Stüttgen. "Etwas anderes ist es jedoch wenn dies wie bei der Abschaffung des Widerspruchverfahrens zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht. Seit den preußischen Reformen war es üblich, dass man gegen Verwaltungsentscheidungen bei der nächst höheren Behörde Widerspruch einlegen konnte," fügt sein Kollege der innenpolitischer Sprecher des SPD-Landtagsfraktion Dr. Karsten Rudolph hinzu.
Damit ist in NRW seit 1. November bis auf wenige Ausnahmen Schluss. Von nun an ist es notwendig sich etwa bei Einsprüchen gegen Gebühren oder verweigerte Baugenehmigungen von vorneherein an die Verwaltungsgerichte zu wenden. Die Landesregierung argumentiert, dass das bisherige Widerspruchsverfahren die Befriedungs- und Selbstkontrollfunktion nicht wirkungsvoll erfüllt hätte. Dieses ist jedoch falsch. Es ist zwar richtig, dass die höheren Instanzen nur selten andere Entscheidungen getroffen hätten, als die ursprünglichen Dienststellen. Viele potentielle Verfahren konnten aber bislang in intensiven Gesprächen mit den Bürgern kostengünstig und rasch im Vorfeld erledigt werden.
Die Veränderung führt unweigerlich zu einer noch stärkeren Belastung der ohnehin überlasteten Verwaltungsgerichte. Davon betroffen sein wird auch das Verwaltungsgericht Arnsberg, auch wenn das Gericht die Folgen noch nicht genau abschätzen kann. In Niedersachsen wo das Widerspruchverfahren ebenfalls abgeschafft worden ist, hat sich die Zahl der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten jedenfalls um 40% erhöht. Aus eben diesem Grund hat Bayern von der Abschaffung des Widerspruchverfahrens auch abgesehen. Zwar will die Landesregierung den Abbau von Richterstellen stoppen, aber neue zusätzliche Stellen werden zunächst nicht geschaffen. Dadurch wird die Zeit bis zu einer Entscheidung noch länger werden.
Die Landesregierung hofft offenbar mit der Regelung auf einen abschreckenden Effekt. Die psychologischen und finanziellen Hürden sind bei Gerichtsverfahren deutlich höher als bei Beschwerden auf dem Verwaltungsweg. Zunächst muss ein Gerichtskostenvorschuss geleistet werden, im Fall der Niederlage muss der Kläger die Gerichtskosten tragen und hinzu kommen eventuelle Anwaltskosten. „Mit dem Ende des Widerspruchverfahrens geht ein Stück bürgernahe Rechtssicherheit verloren,“ kritisiert Karsten Rudolph. Gerd Stüttgen weist zusätzlich darauf hin, dass die Abschaffung der bisherigen Regelung auch eine weitere Aushöhlung des Aufgabenspektrums der Bezirksregierungen bedeutet. „Damit hat die schwarz-gelbe Koalition einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Zerschlagung des bewährten Systems der Bezirksregierungen getan.“
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